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AKTUALISIERT: 17.10.2026
Wer Haushaltswaren in der Schweiz verkaufen will, erreicht die Kundschaft vor allem über einheimische Marktplätze wie Galaxus, Manor oder Globus. Da die Schweiz weder zur EU-Zollunion noch zum EU-Mehrwertsteuerraum gehört, braucht es eine Zollanmeldung, die Klärung der MWST-Pflicht und Produkte, die dem Schweizer Recht entsprechen.
Zwei Annahmen halten sich unter EU-Marken besonders hartnäckig. Die erste lautet, Zölle würden den Schweizer Markt verteuern. Tatsächlich hat die Schweiz die Industriezölle per 1. Januar 2024 abgeschafft, die meisten Haushaltswaren werden daher zollfrei eingeführt. Die eigentlichen Hürden sind administrativer Natur: Einfuhrsteuer, Zollanmeldung und MWST-Registrierung. Die zweite Annahme lautet, ein Amazon-Listing genüge. Amazon betreibt jedoch keinen eigenen Marktplatz für die Schweiz, den Onlinehandel prägen Galaxus und weitere einheimische Plattformen.
Für Küchenzubehör, Tischkultur, Barzubehör und Wohnaccessoires kommen spezifische Anforderungen hinzu, allen voran die Vorschriften für Lebensmittelkontaktmaterialien und die Mehrsprachigkeit. Am Ende steht für jede Marke eine strategische Grundsatzentscheidung: den Schweizer Vertrieb selbst aufbauen oder über einen Schweizer Partner abwickeln.
Die Schweiz ist ein kleiner, aber kaufkräftiger Markt mit einem hohen Anteil an Onlinekäufen, der sich auf wenige einheimische Kanäle konzentriert. Die wichtigsten Kennzahlen zeigt die folgende Übersicht:
| Merkmal |
Ausprägung in der Schweiz |
| Bevölkerung |
rund 9 Mio. Einwohner mit überdurchschnittlicher Kaufkraft |
| Online-Handelsvolumen |
CHF 15,8 Mrd. im Jahr 2025 (plus 6 %), davon rund CHF 13 Mrd. im Inland |
| Dominante Kanäle |
einheimische Marktplätze und Händler, allen voran Galaxus; ausländische Plattformen spielen eine Nebenrolle |
| Sprachregionen |
Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch |
| Zahlungspräferenzen |
Kauf auf Rechnung, TWINT, Kredit- und Debitkarten |
Die Konzentration auf einheimische Anbieter hat strukturelle Gründe, die wir im Beitrag darüber erläutern, wieso Amazon nicht in die Schweiz kommt und welche Plattformen die Lücke füllen. Marktplätze vereinen einen grossen Teil des Onlinevolumens auf sich. Für Haushaltswaren besonders relevant: Die Kategorie Home & Living ist 2025 mit rund 8 % stärker gewachsen als der Gesamtmarkt.
Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten erwarten eine Lieferung innerhalb von ein bis zwei Werktagen und bevorzugte Zahlarten wie den Kauf auf Rechnung. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Schweizer Mobile-Payment-Lösung, deren Bedeutung für den Vertrieb unser Artikel zu TWINT in der Schweiz für Marken im Detail aufzeigt. Preise werden intensiv mit deutschen Anbietern verglichen, dennoch geben Qualität und Langlebigkeit häufig den Ausschlag. Ein Blick in die Sortimente der grossen Marktplätze zeigt, welche Kategorien gefragt sind: Küchen- und Barzubehör, Besteck und Tischkultur, Trinkflaschen und Becher, Aufbewahrungslösungen sowie Wohnaccessoires.
Der Marktplatz für Haushaltswaren in der Schweiz wird von wenigen Plattformen geprägt, die sich in Reichweite, Zielgruppe und Positionierung deutlich unterscheiden. Galaxus bietet die grösste Reichweite, die Warenhäuser Manor und Globus setzen auf kuratierte Sortimente, Home24 fokussiert auf Wohnen. Für die meisten Marken ist eine gezielte Kombination mehrerer Kanäle sinnvoll. Die Plattformen im direkten Vergleich:
| Marktplatz |
Positionierung |
Eignung für Haushaltswaren und Accessoires |
| Galaxus |
Generalist mit breitestem Sortiment und hoher nationaler Reichweite |
Für nahezu alle Kategorien geeignet, von Küchenzubehör bis Aufbewahrung |
| Manor |
Warenhaus mit Präsenz in allen Sprachregionen |
Geeignet für Marken mit klarem Profil in Küche, Tisch und Wohnen |
| Globus |
Warenhaus im gehobenen Segment |
Geeignet für Design- und Premiummarken in Tischkultur, Bar und Wohnaccessoires |
| Home24 |
Spezialist für Möbel und Wohnen |
Geeignet für Wohnaccessoires, Deko und Aufbewahrung |
Digitec Galaxus ist der grösste Onlinehändler der Schweiz und gehört mehrheitlich zur Migros-Gruppe. 2025 erzielte das Unternehmen einen Plattformumsatz von CHF 3,8 Mrd., ein Plus von 17 % gegenüber dem Vorjahr. Haushalt, Küche und Wohnen zählen zu den stark besuchten Kategorien. Die Kundschaft erwartet schnelle Lieferungen und vollständige, präzise Produktdaten.
Drittanbieter verkaufen über den Galaxus-Marktplatz gegen eine kategorieabhängige Provision. Entscheidend für ausländische Marken: Das Händlermodell steht nach unserer Erfahrung nur Händlern mit Sitz in der Schweiz offen. Marken ohne Schweizer Gesellschaft können Galaxus lediglich als Lieferant beliefern und müssen dafür entweder selbst ein Lager in der Schweiz aufbauen oder lange Lieferwege vom eigenen Lager bis zum Galaxus-Lager in Kauf nehmen. Wer Haushaltswaren über Galaxus verkaufen möchte, benötigt zudem zwingend eine automatisierte technische Anbindung über eine Schnittstelle zum ERP-System oder zum eigenen Warenwirtschaftssystem. Manuelle Abgleiche von Produktdaten und Beständen sind nicht vorgesehen. Welche weiteren Voraussetzungen gelten, um langfristig erfolgreich auf Galaxus verkaufen zu können, erläutert unser separater Ratgeber.
Für nahezu jede Haushaltswaren-Marke mit nationalem Anspruch ist Galaxus der erste Kanal. Das gilt auch im Premiumsegment: Galaxus geniesst in der Schweiz einen hervorragenden Ruf, auch bei Marken, die gegenüber grossen Generalisten-Plattformen sonst zurückhaltend sind. In unserem Portfolio hat sich bislang keine Premiummarke bewusst gegen Galaxus und ausschliesslich für kuratierte Warenhäuser entschieden.
Manor und Globus sind traditionsreiche Schweizer Warenhäuser, die ihr Onlinesortiment für ausgewählte Drittmarken öffnen. Manor ist mit Filialen in allen Sprachregionen vertreten und erreicht eine breite, qualitätsbewusste Kundschaft. Globus positioniert sich klar im gehobenen Segment und spricht eine design- und markenaffine Zielgruppe an.
Beide Häuser nehmen Marken kuratiert auf. Entscheidend sind ein stimmiger Markenauftritt, hochwertige Produktbilder und die Passung zum bestehenden Sortiment. Welche Kriterien Premiummarken erfüllen müssen, wenn sie auf dem Luxus-Marktplatz Globus verkaufen möchten, beschreiben wir in einem eigenen Leitfaden.
Für Design- und Lifestyle-Marken aus den Bereichen Tischkultur, Barzubehör und Wohnaccessoires sind beide Kanäle besonders geeignet. Die Warenhäuser stärken die Markenwahrnehmung und erschliessen Kundensegmente, die gezielt nach kuratierten Sortimenten suchen. In der Praxis ergänzen sie Galaxus, statt es zu ersetzen. Für Preiseinstiegsprodukte oder reine Volumenartikel sind sie dagegen weniger passend.
Home24 ist auf Möbel und Wohnen spezialisiert und bedient die Schweiz über eine eigene Länderplattform mit Preisen in CHF. Für Marken mit Wohnaccessoires, Dekoration und Aufbewahrungslösungen ist die Plattform eine sinnvolle Ergänzung, da die Kundschaft dort gezielt nach Einrichtungsprodukten sucht. Welche Anforderungen gelten, wenn Sie bei Home24 als Händler verkaufen wollen, fasst unser Leitfaden zusammen.
Daneben öffnet auch Brack.ch sein Sortiment für Drittanbieter und bietet eine zusätzliche Reichweite im Bereich Haushalt. Solche Plattformen eignen sich vor allem als Ergänzung, sobald die Hauptkanäle stabil laufen und die Prozesse für Bestand und Preise automatisiert sind.
Jede Lieferung aus der EU in die Schweiz ist zugleich eine Ausfuhr aus der EU und eine Einfuhr in die Schweiz. Die Hürde liegt dabei nicht im Zoll, sondern in der Anmeldung, der Einfuhrsteuer und der MWST-Registrierung. Da die steuerliche Situation von Struktur und Geschäftsmodell abhängt, empfiehlt sich stets eine individuelle Prüfung durch eine Fachperson.
Die meisten Haushaltswaren sind seit dem 1. Januar 2024 zollfrei, die formalen Pflichten bei der Einfuhr bleiben jedoch bestehen. Die vier zentralen Punkte im Überblick:
Zollanmeldung: Jede Einfuhr muss beim BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) angemeldet werden, mit Zolltarifnummer (dem Warencode für die Einfuhr), Warenwert und Ursprung. Das BAZG führt dafür schrittweise das neue System Passar ein: Die Ausfuhr ist bereits umgestellt, die Einfuhr startet ab dem zweiten Quartal 2026 im Pilotbetrieb und soll bis Ende des dritten Quartals 2027 vollständig migriert sein.
Einfuhrsteuer: Bei jeder Einfuhr fällt die Einfuhrsteuer von 8,1 % an, berechnet auf den Warenwert inklusive Transportkosten. Hinzu kommen die Verzollungspauschalen von Paketdienst oder Spediteur.
Vorsteuerabzug: Wer als Importeur verzollt und versteuert liefert (DDP, Delivered Duty Paid), kann die bezahlte Einfuhrsteuer als Vorsteuer abziehen. Damit wird sie für registrierte Unternehmen zum durchlaufenden Posten.
Typischer Fehler: Viele Marken versenden Einzelpakete unverzollt (DAP, Delivered at Place). Die Kundschaft muss bei der Zustellung Einfuhrsteuer und Gebühren nachzahlen und verweigert daraufhin häufig die Annahme, was zu Rücksendungen und negativen Bewertungen führt.
Ausländische Unternehmen werden in der Schweiz MWST-pflichtig, sobald sie Inlandsumsätze erzielen, etwa durch den Verkauf ab einem Schweizer Lager, und weltweit einen Umsatz von mindestens CHF 100'000 erwirtschaften. Eine zweite Konstellation betrifft den Versandhandel: Wer mit Kleinsendungen mindestens CHF 100'000 Jahresumsatz in der Schweiz erzielt, wird ebenfalls steuerpflichtig. Als Kleinsendung gilt eine Sendung, bei der die Einfuhrsteuer höchstens CHF 5 beträgt.
Unternehmen ohne Sitz in der Schweiz müssen für die Registrierung einen Steuervertreter mit Sitz in der Schweiz bestimmen. Dies ist der offizielle Schweizer Rechtsbegriff, der in der EU gebräuchliche Ausdruck „Fiskalvertreter“ findet im Schweizer Recht keine Anwendung. Die Steuervertretung übernimmt die Kommunikation mit der ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) und haftet je nach Ausgestaltung für die korrekte Abrechnung.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt zudem die Plattformbesteuerung nach Art. 20a MWSTG. Elektronische Plattformen gelten dabei fiktiv als Leistungserbringer und führen die MWST für bestimmte B2C-Lieferungen direkt an die ESTV ab, für diese Umsätze entfällt die eigene Deklaration der Händler.
Ein typischer Fehler ist die zu späte Registrierung. Die Folge sind rückwirkende Nachforderungen der ESTV samt Verzugszinsen sowie mögliche Verzögerungen beim Onboarding auf den Marktplätzen.
Die Schweiz verfügt über ein eigenes Produktrecht, das inhaltlich weitgehend an das EU-Recht angelehnt ist. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip, also die Anerkennung von Produkten, die in der EU rechtmässig in Verkehr sind, erleichtert den Marktzugang, gilt aber nicht ausnahmslos. Eine CE-Kennzeichnung allein genügt daher nicht. Die übergeordneten Grundlagen haben wir im Beitrag zu Produktsicherheit und Konformität in der Schweiz zusammengefasst, im Folgenden geht es um die spezifischen Anforderungen an Haushaltswaren.
Besteck, Becher, Trinkflaschen, Geschirr und Barzubehör gelten in der Schweiz als Gebrauchsgegenstände im Sinne des Lebensmittelgesetzes. Massgeblich ist die Bedarfsgegenständeverordnung des EDI (SR 817.023.21), deren Anforderungen eng an die EU-Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 angelehnt sind. Wer in der EU bereits konform produziert, hat damit eine solide Ausgangslage, muss die Schweizer Nachweispflichten aber gesondert erfüllen.
Grundsatz ist, dass Lebensmittelkontaktmaterialien keine Stoffe in gesundheitsgefährdenden Mengen an Lebensmittel abgeben dürfen. Fachlich spricht man von Migration, dem Übergang von Stoffen aus dem Material ins Lebensmittel. Für Gegenstände aus Kunststoff gelten spezifische Migrationsgrenzwerte, die sogenannten SML. Zudem schreibt die Verordnung für Kunststoffgegenstände eine schriftliche Konformitätserklärung zwingend vor. Diese muss nachvollziehbar belegen, welche Stoffe eingesetzt wurden und dass die Migrationsgrenzwerte eingehalten werden.
Konformitätserklärungen und zugehörige Prüfberichte sollten jederzeit griffbereit sein, denn die kantonalen Lebensmittelkontrollen können sie ohne Vorankündigung anfordern. Auch die Marktplätze verlangen entsprechende Nachweise zunehmend bereits beim Listing. Ein typischer Fehler: Fehlt die Konformitätserklärung, wird das Angebot auf dem Marktplatz gesperrt, bis die Unterlagen nachgereicht sind. Bei Saisonartikeln oder Aktionen kann das den Umsatz einer ganzen Verkaufsperiode kosten.
Zur Einordnung aus der Praxis: Bei Hard Goods wie Küchenhelfern, Barutensilien und Einrichtungsartikeln mussten wir bei sauber dokumentierten Sortimenten bislang weder Listing-Sperren noch Anfragen der Lebensmittelkontrolle bearbeiten. Solche Fälle kennen wir ausschliesslich von Food-Artikeln, also Produkten, die zum Verzehr bestimmt sind. Für diese gelten deutlich strengere Anforderungen, weshalb SURS sich bewusst auf Home & Living konzentriert. Für Marken mit Haushaltswaren bedeutet das: Vollständige Nachweise von Beginn an sind kein grosser Aufwand, ersparen aber im Ernstfall erhebliche Umsatzausfälle.
Haushaltswaren müssen in der Schweiz so gekennzeichnet sein, dass Herkunft, Identität und sicherer Gebrauch eindeutig erkennbar sind. Die wesentlichen Anforderungen umfassen folgende Punkte:
Pflichtangaben: Name und Adresse des Herstellers oder Inverkehrbringers (des Unternehmens, das das Produkt in der Schweiz erstmals anbietet), eine eindeutige Produktidentifikation sowie Warn- und Sicherheitshinweise.
Lebensmittelkontakt: Wo vorgeschrieben, das Glas-Gabel-Symbol oder der Hinweis „für Lebensmittelkontakt“, sofern sich die Eignung nicht bereits aus der Art des Produkts ergibt.
Sprachen der Produkthinweise: Hinweise in der Amtssprache des Verkaufsgebiets, für den schweizweiten Vertrieb also Deutsch, Französisch und Italienisch. Laut Bundesamt für Statistik nennen 60,8 % der Bevölkerung Schweizerdeutsch und 35,6 % Hochdeutsch als Hauptsprache, 27,6 % Französisch und 8,0 % Italienisch (Mehrfachnennungen möglich).
Listings: Produkttexte mindestens auf Deutsch und Französisch, mit Schweizer Rechtschreibung und Preisen in CHF. Wer deutsche Listings unverändert übernimmt, verzichtet auf rund ein Drittel des Marktes.
Elektrogeräte: Für elektrische Haushaltsgeräte gelten zusätzlich die vorgezogene Recyclinggebühr (vRG) und eigene technische Vorschriften.
Detaillierte Anforderungen an Etiketten und Verpackungen erläutern wir im Beitrag zur Produktkennzeichnung und Deklaration in der Schweiz ausführlich.
Direktversand aus der EU ist im Einstieg günstig, im laufenden Betrieb jedoch teuer, während ein Schweizer Lager höhere Anfangsinvestitionen erfordert, pro Stück aber günstiger ist. Die beiden Modelle unterscheiden sich in folgenden Kriterien:
| Kriterium |
Direktversand aus der EU |
Lager in der Schweiz |
| Lieferzeit |
länger, abhängig von der Zollabfertigung jedes einzelnen Pakets |
Zustellung in der Regel am nächsten Werktag |
| Verzollung |
Zollanmeldung und Pauschale für jedes einzelne Paket |
eine Zollanmeldung pro Sammellieferung |
| Retouren |
Rücksendung erneut über die Grenze, mit Aufwand für Rückerstattung der Abgaben |
Retourenabwicklung im Inland ohne erneute Grenzabfertigung |
| MWST |
Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz mit Kleinsendungen in der Schweiz oder bei Inlandsumsätzen und einem weltweiten Umsatz ab CHF 100'000 |
Verkäufe gelten als Inlandsumsätze, MWST-Pflicht ab einem weltweiten Umsatz von CHF 100'000 |
| Fixkosten und Kapitalbindung |
gering, kein Lagerbestand in der Schweiz |
Lagerkosten und gebundenes Kapital im Schweizer Bestand |
Der entscheidende Hebel liegt im Sammelimport: Mit einem Lager in der Schweiz wird die Ware gebündelt eingeführt, eine Zollanmeldung deckt eine ganze Palette oder Containerladung ab statt jedes einzelnen Pakets. Das senkt die Abfertigungskosten pro Stück spürbar und ermöglicht Lieferzeiten, die Schweizer Kundschaft als Standard erwartet. Marktplätze zeigen die voraussichtliche Lieferzeit prominent auf der Produktseite an. Lange Lieferzeiten führen zu mehr Stornierungen und schlechteren Bewertungen. Zu beachten ist, dass Verkäufe ab Schweizer Lager als Inlandsumsätze gelten und damit ab einem weltweiten Umsatz von CHF 100'000 die oben beschriebene MWST-Registrierung voraussetzen. Für Marken mit wachsendem Schweiz-Volumen ist das Lager im Inland in der Regel das wirtschaftlich tragfähigere Modell, während sich Direktversand vor allem für erste Markttests eignet.
Die Marge im Schweizer Geschäft hängt vor allem von Verkaufspreis, Marktplatzprovision und Logistikmodell ab, der Zoll spielt für Haushaltswaren kaum eine Rolle. Bei Direktversand können die Verzollungspauschalen der Paketdienste, die häufig über CHF 10 pro Sendung liegen, die Marge günstiger Artikel vollständig aufzehren. Der Sammelimport verteilt diese Kosten dagegen auf viele Einheiten.
Doch auch mit Schweizer Lager bleibt der Verkaufspreis die zentrale Stellschraube. Versand- und Handlingkosten liegen in der Schweiz deutlich über dem Niveau vieler EU-Länder und fallen pro Sendung weitgehend unabhängig vom Warenwert an. Bei Artikeln unter etwa CHF 30 bis 40 lässt sich auf Schweizer Marktplätzen daher nur schwer ein profitabler Deckungsbeitrag erzielen.
„Bei günstigen Artikeln schlagen die Versand- und Handlingkosten, die in der Schweiz bedeutend höher sind als in anderen EU-Ländern, stark zu Buche. Wir verkaufen deshalb viel lieber Artikel ab 30 Franken aufwärts, im Idealfall noch teurer.“
— Gründer der SURS AG
Endpreise müssen gemäss Preisbekanntgabeverordnung in CHF inklusive MWST angegeben werden. Eine reine Umrechnung des Euro-Preises greift zu kurz, da sich Kostenstruktur, Wettbewerbsumfeld und Preiserwartung unterscheiden. Die folgende Beispielrechnung für einen Artikel aus dem Bereich Küchenzubehör zeigt die Logik, alle Werte sind Beispielannahmen:
| Position |
Beispielwert |
Erläuterung |
| Endpreis brutto |
CHF 49.90 |
Annahme: Verkaufspreis inklusive MWST auf dem Marktplatz |
| MWST 8,1 % |
CHF 3.74 |
im Endpreis enthaltene Steuer, wird an die ESTV abgeführt |
| Nettoerlös |
CHF 46.16 |
Endpreis abzüglich MWST |
| Marktplatzprovision |
CHF 5.99 |
Annahme: 12 % auf den Bruttopreis |
| Fulfillment und Versand |
CHF 8.50 |
Annahme: Kommissionierung, Verpackung und Inlandsversand ab Schweizer Lager |
| Einfuhr- und Speditionskosten anteilig |
CHF 1.20 |
Annahme: Fracht und Verzollung im Sammelimport, auf das Stück umgelegt; Einfuhrsteuer als Vorsteuer abzugsfähig |
| Wareneinsatz |
CHF 15.00 |
Annahme: Einstandspreis des Produkts |
| Deckungsbeitrag |
CHF 15.47 |
Betrag, der nach allen variablen Kosten zur Deckung der Fixkosten bleibt |
Das Beispiel verdeutlicht den Zusammenhang: Würde derselbe Artikel für CHF 24.90 verkauft, blieben die Fulfillment- und Versandkosten nahezu unverändert, während Nettoerlös und Provision sinken. Der Deckungsbeitrag wäre bei vergleichbarem Wareneinsatz weitgehend aufgezehrt. Wie Sie den Einstiegspreis für die Schweiz strategisch festlegen, vertiefen wir im Beitrag zur Preisgestaltung beim Markteintritt in der Schweiz anhand konkreter Szenarien.
Wer Haushaltswaren in der Schweiz verkaufen will, entscheidet zwischen dem Eigenaufbau aller Strukturen und dem Vertrieb über einen Schweizer Partner. Beide Wege haben ihre Berechtigung, sie unterscheiden sich vor allem in Kontrolle, Aufwand und Kapitalbedarf.
Der Eigenaufbau umfasst die MWST-Registrierung samt Steuervertreter, die Zollabwicklung, die Entscheidung für Lager oder Direktversand sowie einen Kundendienst und ein Retourenmanagement, die auf die Schweiz ausgerichtet sind. Dafür behält die Marke die volle Kontrolle über Preise, Sortiment und Kundenbeziehung.
Hinzu kommt die Marktplatzebene. Jede Plattform hat ein eigenes Onboarding, eigene Datenformate, eine eigene Preis- und Bestandsführung und eigene Serviceprozesse. Der operative Aufwand wächst damit mit jedem zusätzlichen Kanal. Ein typischer Fehler besteht darin, parallel auf mehreren Plattformen zu starten, ohne eine Bestandssynchronisation einzurichten, also einen automatischen Abgleich der Lagerbestände über alle Kanäle. Die Folgen sind Überverkäufe, veraltete Preise und schlechtere Verkäuferbewertungen, die sich nur langsam wieder aufholen lassen.
Die Fixkosten für Steuervertretung, Lager, Personal und Schnittstellen amortisieren sich erst ab einem bestimmten Schweiz-Umsatz. Realistisch betrachtet ist der Eigenaufbau eine mehrjährige Investition im Bereich vieler zehntausend Franken bis hin zu sechsstelligen Beträgen, deren Return on Investment sich häufig erst nach drei bis sechs Jahren einstellt.
„Wer über mehrere Jahre viele zehntausend Franken oder sogar sechsstellige Summen in den Markt investieren möchte, um nach drei bis sechs Jahren einen Return on Investment zu erzielen, für den kann eine eigene Niederlassung in der Schweiz sinnvoll sein. Wer zu diesem Investment und Zeitaufwand nicht bereit ist, kann den Markt über einen Partner erschliessen.“ — Gründer der SURS AG
Für Marken mit bereits hohem Volumen, eigener Organisation und einem langen Investitionshorizont kann sich der Eigenaufbau dennoch lohnen.
Beim Vertrieb über einen Schweizer Distributor übernimmt der Partner Import, Lagerhaltung, Marktplatzbetreuung und Kundendienst. Die Marke hat einen zentralen Ansprechpartner statt vieler Einzelbeziehungen zu Behörden, Logistikern und Plattformen. Die Grenze dieses Modells liegt in der Abhängigkeit vom Partner, weshalb klare Vereinbarungen zu Sortiment, Preispolitik und bespielten Marktplätzen unerlässlich sind.
SURS ist als Schweizer Importeur und Distributor mit eigenem Lager in Dällikon bei Zürich auf genau dieses Modell spezialisiert. Als One-Stop-Shop übernimmt SURS Import und Verzollung, Fulfillment, Listing und Verkauf auf Galaxus, Manor, Globus, Home24 und weiteren Marktplätzen sowie Kundendienst, Retouren und Garantieabwicklung. Die in den vorangegangenen Abschnitten beschriebenen Hürden rund um Zoll, MWST, Logistik und Mehrfach-Bespielung liegen damit beim Partner. Die Marke liefert die Ware und behält den Fokus auf Produktentwicklung und Markenführung.
Wie ein solcher Markteintritt in der Praxis abläuft, zeigt ein anonymisiertes Beispiel aus unserem Portfolio: Eine Haushaltswaren-Marke aus Polen, die wir heute sehr erfolgreich importieren und verkaufen, verfügte über einen Produktkatalog mit vielen hundert Artikeln. Der zeitintensivste Schritt war nicht die Administration, sondern die Zusammenstellung eines Sortiments, das zum Schweizer Markt passt. Geprüft wurden drei Kriterien:
Absatzpotenzial: Welche Artikel treffen die Nachfrage und Erwartungen der Schweizer Kundschaft?
Preis und Marge: Welche Artikel erreichen einen Verkaufspreis, der nach Provision und Logistik eine tragfähige Marge für den Marktplatzvertrieb erlaubt?
Logistik: Welche Artikel eignen sich für den Postpaketversand an Endkunden und benötigen im Lager nicht übermässig viel Platz?
Der Auswahl- und Listungsprozess dauerte insgesamt ein bis zwei Monate. Das lag nicht an fehlender Vorbereitung der Marke, sondern an einer bewusst sorgfältigen Auswahl: Lieber ein fokussiertes Sortiment, das nachhaltig verkauft, als ein breites Listing mit Artikeln, die Lagerplatz binden und keine Marge erwirtschaften. Hätte die Marke den Weg auf Galaxus allein beschritten, hätte sie entweder ein eigenes Schweizer Lager aufbauen oder lange Lieferwege zum Galaxus-Lager akzeptieren müssen und hätte zudem nur als Lieferant, nicht aber im Händlermodell verkaufen können.
Ein praktischer Vorteil zeigt sich besonders für Marken ohne eigene Schweizer Gesellschaft oder Steuervertretung. Wer die Leistungen für den Schweizer Markteintritt über SURS abwickelt, verkauft über die bereits bestehenden und qualifizierten Lieferantenkonten des Distributors bei Plattformen wie Galaxus. Eigene, zeitaufwendige Onboarding-Prozesse bei jedem Marktplatz und die damit verbundenen Initialkosten entfallen, was den Weg vom Entscheid bis zum ersten Verkauf deutlich verkürzt.
Der Schweizer Markt für Haushaltswaren wird über einheimische Marktplätze erschlossen, nicht über internationale Plattformen. Die grösste Hürde ist nicht der Zoll, sondern die Administration aus Zollanmeldung, Einfuhrsteuer und MWST-Registrierung. Ob ein Sortiment marktreif ist, entscheiden vor allem die Nachweise für Lebensmittelkontaktmaterialien, die Lokalisierung in mehreren Landessprachen und ein Preisniveau, das die Schweizer Logistikkosten trägt. Das Logistikmodell wiederum bestimmt Lieferzeit, Kundenzufriedenheit und letztlich die erzielbare Marge.
Für den Einstieg empfehlen sich drei konkrete Schritte. Prüfen Sie zunächst Ihr Sortiment auf Konformität, korrekte Kennzeichnung und eine tragfähige Preisstruktur. Legen Sie anschliessend fest, ob Sie per Direktversand oder über ein Lager in der Schweiz liefern. Wählen Sie danach den Marktplatz, auf dem Sie starten. Auf dieser Basis lässt sich fundiert entscheiden, ob der Eigenaufbau oder ein Distributor der passende Weg ist. SURS begleitet Marken, die sich für den Vertrieb über einen Schweizer Partner entscheiden.
Ja, sobald sie Inlandsumsätze erzielen und weltweit mindestens CHF 100'000 Umsatz erwirtschaften oder mit Kleinsendungen mindestens CHF 100'000 Jahresumsatz in der Schweiz erreichen. Unternehmen ohne Schweizer Sitz müssen zusätzlich einen Steuervertreter mit Sitz in der Schweiz bestimmen, der gegenüber der ESTV auftritt.
Ja, Haushaltsprodukte lassen sich per Direktversand aus der EU auch ohne Lager in der Schweiz online verkaufen. Jede Sendung durchläuft dann jedoch einzeln die Zollabwicklung. Längere Lieferzeiten und Verzollungskosten pro Paket machen dieses Modell für wachsende Marken meist unwirtschaftlich, weshalb es sich eher für Markttests eignet.
Für Produkte aus Kunststoff ist eine schriftliche Konformitätserklärung nach der Bedarfsgegenständeverordnung Pflicht. Für alle Lebensmittelkontaktmaterialien gilt zudem, dass keine gesundheitsgefährdenden Stoffe ins Lebensmittel übergehen dürfen. Entsprechende Nachweise und Prüfberichte müssen auf Anfrage der kantonalen Lebensmittelkontrolle oder des Marktplatzes vorliegen.
Wer Haushaltswaren im Händlermodell auf Galaxus verkauft, das Händlern mit Sitz in der Schweiz vorbehalten ist, zahlt ausschliesslich eine variable Verkaufsprovision, die im Bereich Haushalt und Küche je nach Kategorie meist zwischen 8 % und 15 % liegt. Fixe Grundgebühren oder Listungskosten fallen nicht an. Hinzu kommen Logistik, MWST-Abrechnung und die Lokalisierung der Listings.
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