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DAP (Delivered at Place)

 

Ein Incoterm, bei dem der Verkäufer die Ware bis zum benannten Bestimmungsort liefert, aber der Käufer für die Zollformalitäten und die Zahlung der Einfuhrabgaben verantwortlich ist. Dies führt oft zu unerwarteten Kosten für den Endkunden.

 

 

Praxisbeispiel für SURS-Kunden

 

Ein Händler versendet via DAP. Der Schweizer Kunde erhält bei der Zustellung eine separate Rechnung vom Paketdienst für Zoll und Mehrwertsteuer. SURS rät von diesem Modell im B2C-Handel ab und empfiehlt stattdessen DDP für eine bessere Kundenerfahrung.

 

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