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Das Land der präzisen Uhren, der majestätischen Alpen und natürlich der köstlichen Schokolade – die Schweiz. Mit ihrer wirtschaftlichen Stabilität und dem hohen Lebensstandard lockt die Schweiz viele Unternehmen an. Doch der Export von Waren in den Schweizer Markt ist mit speziellen Handels- und Zollregelungen gepflastert, die es zu beachten gilt. Von der Einhaltung von Zollformalitäten, um Verzögerungen und Strafen zu vermeiden, bis hin zur Mehrwertsteuerpflicht und der Notwendigkeit von Präferenznachweisen – hier ist Vorsicht geboten.
Was müssen Unternehmen für den Export von Waren in die Schweiz beachten? Für einen erfolgreichen Export von EU-Produkten in die Schweiz ist es entscheidend, die spezifischen Handels- und Zollbestimmungen zu verstehen. Da die Schweiz nicht Teil der Europäischen Union ist, ist ein fundiertes Wissen über Schweizer und EU-Vorschriften unerlässlich.
Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Dienstleistern kann den Exportprozess erheblich vereinfachen und beschleunigen. Mit ihrem jahrelangen Fachwissen und angesammeltem Erfahrungsschatz unterstützen sie Sie gekonnt dabei, die Herausforderungen des Warenexports in die Schweiz zu meistern und das volle Potenzial des Schweizer Marktes auszuschöpfen.
Die Schweiz ist für Exporteure ein wahres Eldorado – und das aus guten Gründen! Einer davon ist zweifellos die bemerkenswerte wirtschaftliche Stabilität. Zusätzlich trägt der hohe Lebensstandard wesentlich zur Stärkung der Kaufkraft bei. Und das ist bei Weitem nicht alles.
Die Offenheit des Schweizer Marktes für internationale Produkte ist ein großer Anreiz für Exporteure. Die Schweizer Bevölkerung ist bekannt für ihre hohe Affinität zu qualitativ hochwertigen und innovativen Produkten aus aller Welt. Diese Offenheit schafft vielversprechende Möglichkeiten für Unternehmen, ihre Produkte in der Schweiz erfolgreich zu vermarkten.
Ein weiterer Vorteil, den die Schweiz bietet, ist ihre Vielsprachigkeit und kulturelle Vielfalt. Mit vier Amtssprachen und einer bunten Mischung verschiedener kultureller Einflüsse bietet die Schweiz eine breite Palette an Zielgruppen für Exporteure aus aller Welt.
Ein weiterer attraktiver Faktor ist die geografische Lage des Landes. Als Knotenpunkt inmitten Europas profitiert die Schweiz von ihrer Nähe zu wichtigen Märkten und Handelsrouten. Das erleichtert den Handel sowohl innerhalb Europas als auch weltweit und macht die Schweiz zu einem zentralen logistischen Drehkreuz.Wie wirkt sich die Nichtmitgliedschaft der Schweiz in der EU aus? Obwohl die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, unterhält sie enge wirtschaftliche Beziehungen zur EU. Durch eine Vielzahl von bilateralen Abkommen ist die Schweiz eng in den europäischen Binnenmarkt integriert, was den Handel zwischen den beiden Parteien erheblich erleichtert. Diese Beziehung bietet Exporteuren aus der Schweiz und der EU eine stabile Grundlage für grenzüberschreitenden Handel.
Die Grundlagen des Exports in die Schweiz sind vielschichtig und erfordern ein gutes Verständnis der Unterschiede zwischen dem Handel mit einem Drittland im Vergleich zur EU. Der Begriff „Drittland“ bezieht sich auf Länder außerhalb der Europäischen Union, wie die Schweiz. Während der Handel innerhalb der EU von einem gemeinsamen Regelwerk profitiert, das die Bewegung von Waren erleichtert, gelten beim Handel mit einem Drittland andere Regeln und Vorschriften.
Für Exporteure ist es daher entscheidend, sowohl die EU-Vorschriften als auch die Schweizer Vorschriften zu beachten. Der zusätzliche bürokratische Aufwand eröffnet aber auch Möglichkeiten für Zollvergünstigungen und andere Handelsvorteile.
Einer der bedeutendsten Vorteile für Exporteure sind die Zollvergünstigungen durch bilaterale Abkommen zwischen der EU und der Schweiz. Diese Abkommen zielen darauf ab, Handelshemmnisse abzubauen und den freien Warenverkehr zu fördern. Dadurch können Unternehmen von reduzierten Zollsätzen oder sogar zollfreiem Handel profitieren. Wenn das exportierende Unternehmen nachweisen kann, dass die Ware ihren Ursprung innerhalb der EU hat, ermöglicht dies zum Beispiel eine zollfreie Einfuhr in die Schweiz. Dies ist dank der sogenannten Warenverkehrsbescheinigung beziehungsweise Ursprungserklärung möglich.
Da die Schweiz nicht zur Europäischen Union gehört, müssen Sie alle Handelswaren für den Export in die Schweiz zollrechtlich anmelden – schriftlich oder elektronisch. Um Ihre Waren erfolgreich in die Schweiz zu exportieren, müssen Sie folgende Schritte beachten:
1. Ausfuhranmeldung durchführen:
Für die Ausfuhranmeldung müssen Sie die achtstellige Warentarifnummer angeben und entsprechende Rechnungen und Lieferscheine vorlegen. Bei Waren im Wert von bis zu 1.000 € genügt ein Zollstempel auf der Handelsrechnung. Sie dient als Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke.
Für den Export ab 1.000 € Warenwert ist eine elektronische Anmeldung zwingend erforderlich, für die eine EORI-Nummer benötigt wird. Diese Nummer kann über das deutsche Bürger- und Geschäftskundenportal beantragt werden. In der Ausfuhranmeldung wird die Ware unter Angabe der entsprechenden statistischen Warennummer registriert, welche Sie über das Statistische Bundesamt oder den elektronischen Zolltarif im Internet abrufen können.
2. Einfuhranmeldung in der Schweiz vornehmen:
Die kostenlose Anmeldung erfolgt bequem über das e-dec Web. Nachdem die Exportsendung das Schweizer Zollgebiet erreicht hat, ist eine Einfuhranmeldung erforderlich. Dabei werden unterschiedliche Zolltarifnummern (ZTIN) für Handelswaren sowie die UID-Nummer des Empfängers verwendet. Jedes Produkt wird einer ZTIN zugeordnet, um die Zollgebühren zu berechnen. Sollte die Zolltarifnummer unbekannt sein, kann sie im Schweizer Zolltarif Tares nachgeschlagen werden. Es ist wichtig, dass die Versandrechnung in doppelter Ausführung vorliegt und genaue Angaben zu Gewicht, Marken, Warenbezeichnungen sowie Einzel- und Gesamtpreisen enthält.
3. Einfuhrsteuer begleichen:
Die Einfuhrsteuer wird am Zielort der Ware erhoben. In der Schweiz beträgt die Einfuhrsteuer 8,1 %. Für Lebensmittel, Zeitungen und Bücher gilt ein ermäßigter Satz von 2,6 %. Auch bei zollfreien Produkten, wie solchen aus China, fallen dennoch Einfuhrabgaben an. Hinzu kommt stets eine Zollbearbeitungsgebühr, üblicherweise zwischen 35 und 75 CHF pro Sendung – unabhängig von Zollbefreiungen. Kurz gesagt, es fallen immer Kosten an, bestehend aus Mehrwertsteuer, Bearbeitungsgebühr und möglichen Zöllen.
Bei der Weiterverarbeitung von Waren sind weitere Vorschriften zu beachten!
Eine wichtige Voraussetzung für einen reibungslosen Export ist die Vollständigkeit aller Dokumente. Der Prozess der zollrechtlichen Anmeldung erfolgt in der Regel durch den Importeur in der Schweiz. Dieser ist verantwortlich für die Einhaltung aller Zollvorschriften und die ordnungsgemäße Abwicklung der Einfuhr. Zu den benötigten Dokumenten für die Exportabwicklung gehören:
Handelsrechnung: Für den Export in die Schweiz benötigen Sie eine Handelsrechnung gemäß den Rechnungslegungsvorschriften. Diese sollte in der Regel ohne Mehrwertsteuer ausgestellt sein und auf eine steuerfreie Ausfuhrlieferung verweisen. Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass die Ware in die Schweiz gelangt ist. Dies kann durch eine vom Grenzzollamt abgestempelte Kopie der Handelsrechnung (bei Werten unter 1.000 €), den elektronischen „Ausgangsvermerk“ oder eine Speditionsbescheinigung erfolgen. Zudem ist es ratsam, die Unternehmens-Identifikations-Nummer (UID) des Schweizer Empfängers anzugeben.
Warenverkehrsbescheinigung oder Ursprungserklärung für zollfreie Einfuhr: Für einen Warenwert bis 6.000 € genügt eine Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung. Falls der Ursprung außerhalb der EU liegt, werden die Zollabgaben vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) basierend auf dem Bruttogewicht der Ware berechnet. Wichtig: Zollabgaben sind nicht dasselbe wie die Einfuhrsteuer! Auch bei zollfreier Einfuhr fallen Umsatzsteuer beziehungsweise Einfuhrsteuern an.
Versanddokumente: Dazu gehören Lieferscheine, Frachtbriefe oder Luftfrachtbriefe, die den Transport der Waren dokumentieren und Informationen über den Versandweg bereitstellen.
Zollinhaltserklärung (CN22/CN23): Diese Formulare enthalten detaillierte Angaben über den Inhalt des Pakets und sind für alle internationalen Sendungen erforderlich. Eine korrekte und genaue Deklaration ist wichtig, um Verzögerungen oder Probleme bei der Zollabfertigung zu vermeiden.
Besondere Aufmerksamkeit ist bei Paketen mit einem Wert über 1.000 € erforderlich. In solchen Fällen müssen zusätzliche Dokumente wie eine Ursprungserklärung und eine elektronische Zollanmeldung eingereicht werden. Die genauen Anforderungen können je nach Art der Waren und den geltenden Zollbestimmungen variieren.
Steuerliche Aspekte haben einen erheblichen Einfluss auf den Export in die Schweiz. Unternehmen, die Waren in die Schweiz versenden, unterliegen in der Regel, der Mehrwertsteuerpflicht im Schweizer Versandhandel, wenn die jährlichen Umsätze einen bestimmten Schwellenwert erreichen. Die Umsatzgrenze bestimmt, ob und wie viel Mehrwertsteuer fällig wird.
Gemäß dem Bestimmungslandprinzip wird die Umsatzsteuer im Land des Bestimmungsortes erhoben. Das bedeutet, dass Unternehmen, die Waren in die Schweiz exportieren, in der Regel auch Schweizer Mehrwertsteuer berechnen müssen.
Unter bestimmten Bedingungen erhalten Unternehmen eine Steuerbefreiung für ihre Exporte in die Schweiz. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Waren als steuerfreie Ausfuhrlieferung gelten und dies entsprechend nachgewiesen werden kann.
Um von zollfreiem Export und den damit verbundenen Steuervorteilen profitieren zu können, müssen Sie die sogenannten Präferenznachweise erbringen. Die Präferenznachweise für zollfreien Export dokumentieren, dass die exportierten Waren ihren Ursprung in einem Land haben, das ein Handelsabkommen mit der Schweiz unterzeichnet hat. Diese steuerlichen Aspekte sind entscheidend für den erfolgreichen Export in die Schweiz und erfordern eine sorgfältige Planung und Umsetzung, um mögliche Steuervorteile optimal zu nutzen und Compliance-Risiken zu minimieren.
Es gibt verschiedene Optionen für die elektronische Ausfuhranmeldung, abhängig von der Art und dem Umfang Ihrer Exportaktivitäten. Um den Prozess effizient abzuwickeln, können Sie für die Ausfuhr- und Einfuhranmeldung das e-dec web kostenlos nutzen. Dies ermöglicht eine elektronische Abwicklung und vereinfacht die Kommunikation mit den Schweizer Zollbehörden. Hierfür benötigen Sie jedoch einige Vorbereitungen. Die Internetausfuhranmeldung Plus erfordert eine elektronische Signatur, die in Form eines Elster-Zertifikats bereitgestellt wird. Falls Sie als Exporteur noch keine EORI-Nummer haben, müssen Sie diese beantragen. In der Zwischenzeit können Sie einen Anmelder mit der Exportabwicklung beauftragen. Dafür ist der Nachweis der Beantragung ihrer eigenen EORI-Nummer unabdingbar.
Die Ausfuhranmeldung kann auch mithilfe verschiedener Softwareanbieter erfolgen. Diese bieten umfangreiche Softwarepakete an, doch oft ist auch eine Einzelanmeldung über den zentralen Server des Unternehmens möglich.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, einen Dienstleister zu beauftragen, um die Ausfuhrformalitäten in Ihrem Namen zu erledigen. Experten wie SURS als Distributionspartner für die Schweiz können den Exportprozess vereinfachen und Sie bei der Abwicklung der Zollformalitäten erheblich unterstützen.
Stellen Sie zudem sicher, dass Sie eine Warenverkehrsbescheinigung oder Ursprungserklärung vorlegen können, um zollfreie Einfuhren zu ermöglichen. Dies ist besonders wichtig für Unternehmen, die von Zollvergünstigungen profitieren möchten.
Beim Export in die Schweiz gibt es, ein paar spezielle Regeln und Dinge zu beachten. Es ist wichtig zu unterscheiden, ob es sich um gewerbliche oder nicht gewerbliche Ware handelt, da dies einen entscheidenden Unterschied auf die Zollabwicklung hat. Gewerbliche Waren unterliegen in der Regel strengeren Vorschriften und Zollverfahren.
Für den Versand von Päckchen und Paketen ohne Zollformalitäten gelten wiederum andere Vorschriften. Diese Sendungen können unter bestimmten Bedingungen von Zollabgaben befreit sein. Zudem variiert die Zollbemessungsgrundlagen je nach Art der Waren und Lieferbedingungen. Es ist wichtig, die geltenden Regelungen für Lieferung und Kostenübernahme zu kennen, um mögliche Kosten und Verzögerungen zu vermeiden.
Und zu guter Letzt: Es ist ratsam, sich über zukünftige Änderungen im Schweizer Zollrecht auf dem Laufenden zu halten. Ab Januar 2024 gibt es eine Neuregelung: die Aufhebung der Industriezölle. Mit der Aufhebung werden für die meisten Warenlieferungen seitdem keine Zölle mehr erhoben. Diese Änderung betrifft auch die Erfordernisse bezüglich des Präferenz-Ursprungs:
Für Waren, die in der Schweiz bleiben, ist keine Ursprungsdokumentation erforderlich, um dem Importeur einen Zollvorteil zu gewähren.
Für Waren, die in der Schweiz verarbeitet, unverändert oder als Vormaterial exportiert werden, ist ein Ursprungsnachweis erforderlich. Nur, wenn die Ware mit einem solchen Nachweis importiert wurde, gilt sie bei der Wiederausfuhr auch als Ursprungsware.
Die Schweiz lockt mit ihrer wirtschaftlichen Stabilität, hoher Kaufkraft und kulturellen Vielfalt Unternehmen an, die ihre Produkte dorthin exportieren möchten. Doch da die Schweiz nicht zur EU gehört, ist ein fundiertes Verständnis der spezifischen Handels- und Zollregelungen erforderlich. Von der Ausfuhr- und Einfuhranmeldung bis zur Mehrwertsteuerpflicht und Präferenznachweisen gibt es viele zu beachtende Aspekte. Bei Unsicherheiten können erfahrene Distributionsdienstleister wie SURS helfen, den Exportprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen. Spezielle Regeln für unterschiedliche Waren, Versandvorschriften und ständige Änderungen im Schweizer Zollrecht sind nur einige wenige Aspekte, die Sie für einen erfolgreichen Export verstehen und beachten müssen. Aber mit etwas Hilfe steht ihrem Export in die Schweiz nichts mehr im Wege!
Aufgrund der Nicht-Mitgliedschaft in der EU gelten für den Export in die Schweiz spezielle Regelungen. Eine Zollanmeldung, für die exportierten Waren ist zwingend erforderlich, wobei Unterschiede je nach Warenwert zu beachten sind.
Beim Export von Waren in die Schweiz muss keine Umsatzsteuer bezahlt werden. Um Nachzahlungen bei Zoll- oder Finanzprüfungen zu vermeiden, sollte daher stets der Ausfuhrvermerk als Nachweis für die Lieferung aufbewahrt werden.
Die ordnungsgemäße Bereitstellung aller Dokumente ist entscheidend für eine reibungslose Exportabwicklung. Die Verwendung von Online-Meldungen kann den Prozess erheblich vereinfachen, da die Schweizer Zollbehörden im Voraus über alle erforderlichen Informationen verfügen. Dies ermöglicht eine schnellere Reaktion auf etwaige Anforderungen.
Exportformalitäten sind die rechtlichen und administrativen Anforderungen, die beim Versand von Waren aus einem Land in ein anderes erfüllt werden müssen. Die Exportformalitäten für die Schweiz umfassen unter anderem Handelsrechnungen, Ursprungserklärungen, Ausfuhranmeldung und gegebenenfalls andere spezifische Dokumente je nach Produkt und Warenwert.
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