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Plattformbesteuerung

 

Eine Regelung, bei der nicht der Händler, sondern der Betreiber der Online-Plattform (Marktplatz) für die korrekte Abführung der Mehrwertsteuer auf die über die Plattform getätigten Verkäufe verantwortlich ist. Hinweis: Dies ist in der EU verbreitet (OSS-Verfahren), in der Schweiz aber (noch) nicht flächendeckend umgesetzt. Die MWST-Pflicht liegt beim Händler. Eine Ausnahme bildet der Versandhandel mit DDP-Verzollung, wo der Transporteur oft als Importeur auftritt.

 

 

Praxisbeispiel für SURS-Kunden

 

SURS klärt Händler darüber auf, dass sie in der Schweiz selbst für die MWST verantwortlich sind, auch wenn sie auf Marktplätzen verkaufen. Das Konzept der direkten Plattformbesteuerung wie in der EU greift hier nicht, weshalb eine Fiskalvertretung entscheidend ist.

 

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