Eine Umsatzgrenze im internationalen Versandhandel, bei deren Überschreitung sich ein Unternehmen im Zielland für die Mehrwertsteuer registrieren muss. Hinweis: In der Schweiz wurde die Lieferschwelle durch das Marktortprinzip ersetzt.
Früher gab es eine Lieferschwelle von 100'000 CHF. Heute gilt: Wer weltweit über 100'000 CHF Umsatz macht und an Schweizer Kunden liefert, ist ab dem ersten Franken in der Schweiz MWST-pflichtig. SURS klärt Händler über diese wichtige Regelung auf.
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